Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

  • Teaser

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

  • Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
  • Zuständige Stelle

    Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.

  • Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person,
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (zum Beispiel Kind, Enkelkind),
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes),
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Nein
    Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde.

    Gebühr: 6,50 €
    Vorkasse: Nein
    Für jedes weitere gleichzeitig beantragte und im selben Arbeitsgang hergestellte Exemplar.

    Vorkasse: Nein
    Für die Nachbeurkundung eines im Ausland eingetretenen Sterbefalls.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

  • Rechtsgrundlage