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Wohnberechtigungsschein
Antrag eines Wohnberechtigungsscheins
Hier haben Sie die Möglichkeit einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, in Rheinland-Pfalz eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.
Der Wohnberechtigungsschein ist für maximal ein Jahr gültig.
Sie können den Wohnberechtigungsschein in zwei Varianten beantragen:
- Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist berechtigt, eine beliebige Sozialwohnung zu beziehen. - Spezieller Wohnberechtigungsschein
Wohnungsinteressenten bewerben sich – unter Einhaltung der besonderen Bezugsvoraussetzungen – um eine bestimmte Sozialwohnung. Mit diesem Wohnberechtigungsschein ist die Antragstellerin oder der Antragsteller berechtigt, (nur) diese bestimmte Sozialwohnung zu beziehen.
Diese ist im Laufe des Antrags anzugeben!
Sie können diesem Antrag eingescannte oder auch fotografierte Unterlagen beifügen.
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate für alle im Haushalt befindlichen Personen (dazu gehören: Gehaltsbescheinigungen, Bescheide vom Sozialamt / Jobcenter, Rentenbescheide und Nachweise über Unterhaltszahlungen sowohl an Kinder des gegenständlichen Haushaltes als auch an Kinder eines Haushaltsangehörigen, die beim anderen Elternteil leben)
- Kopie des Personalausweises / der Aufenthaltsbescheinigung / bzw. bei Kindern ggf. die Geburtsurkunde
- falls vorhanden Schwerbehindertenausweis
- Nachweis bei Schwangerschaft
- Vollmacht für etwaige Betreuer, oder
- sonstiges