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Wasserzählerstand Mitteilung Jahresabrechnung
Wasserzählerstand Mitteilung zur Jahresabrechnung
Hier haben Sie die Möglichkeit uns den Wasserzählerstand mitzuteilen.
Die Bemessung der Wasser- bzw. Schmutzwassergebühr erfolgt nach der Wassermenge, die entnommen wurde und in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt.
Diese Wassermengen werden über den Hauptwasserzähler gemessen und der Verbandsgemeinde für den abgelaufenen Bemessungszeitraum (Jahr) bis 30.11. mitgeteilt.
Sollte bis zu oben genanntem Datum kein Wasserzählerstand vorliegen, so wird dieser geschätzt.
