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Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Urheber
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- Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion in Rheinland-Pfalz
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An wen muss ich mich wenden?
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.